AGB1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMS Over Night Service Meyer & Partner oHG 1.1 AMS Over Night Service Meyer & Partner oHG (im folgenden "AMS Over Night" genannt) übernimmt die Beförderung eiliger Kleinsendungen. Diese Transporte unterliegen den Allgemeinen Güternah-Verkehrsbedingungen (AGNB), auch soweit es sich um Transporte über die Nahzone hinaus handelt, soweit nicht im folgen- den abweichende Regelungen getroffen werden. Bei internationalen Beförderungen mit Kraftfahrzeugen gelten zwingend die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CM R), bei internationalen Lufttransporten diejenigen des Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Warschauer Abkommen) und bei Bahntransporten diejenigen der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER/CIM). 1.2 Leistungen und Preise AMS Over Night übernimmt Kleinsendungen, soweit sie sich für die Beförderung mit PKW im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (Gü KG) eignen, und soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Ausgeschlossen ist die Beförderung von Sendungen. die dem Postmonopol (insbesondere §2 Postgesetz) unterliegen. Von der Beförderung aus- geschlossen sind weiterhin solche Sendungen, die Güter von besonderem Wert enthalten (Gold, Edelmetalle, Schmuck, Bargeld, Münzen etc.), sowie Sendungen, deren Güter Gefahren für andere Güter oder sonstige Gegenstände oder Personen zur Folge haben können (Schuss- waffen, Gefahrengüter etc.). Sendungen, die zerbrechliche oder hoch empfindliche Güter (Glas, Porzellan, gerahmte Bilder etc.) enthalten, müssen uns oder dem von uns beauftragten Boten in besonders sachgemäß gegen Schlag und Stoßgesicherter Verpackung (Kisten und Kartons mit ausreichender Innenverpackung) übergeben werden. Im Overnight-Bereich (= überregionale Einzel- und Sammelsendungen innerhalb Deutschlands) erfolgt die Auslieferung spätestens an dem auf die Übernahme folgenden Werktag (Montag bis Freitag). Nach entsprechender Vereinbarung werden Sendungen auch am Wochenende (Sonnabend und Sonntag, sowie Feiertage), oder innerhalb kürzerer Fristen (Same Day Service. Last Minute Service) zugestellt. Die Beförderung übernehmen wir selbst, wobei wir berechtigt sind, Subunternehmer zu beauftragen. Das zu zahlende Entgelt richtet sich, auch wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach dem jeweils gültigen Tarif der AMS Over Night. Das vom Auftraggeber zu zahlende Entgelt wird bei Ablieferung der Sendung beim Empfänger fällig. Auf Wunsch nehmen wir auch Frachtnachnahmen gegen Rechnung an den Sendungsempfänger oder an einen Dritten vor. In diesen Fällen erklärt sich der Auftraggeber dazu bereit, den Rechnungsbetrag an die AMS Over Night zu zahlen, wenn der von ihm benannte Rechnungsempfänger trotz Mahnung die Zahlung nicht leistet. Für den Transport von voluminösen Gütern gilt eine besondere Berechnung. Die von uns angewandte Formel für die Berechnung des Volumengewichtes lautet: Länge x Breite x Höhe: 6000 Ist das sich aus dieser Formel ergebende Volumengewicht größer als das tatsächliche Gewicht der Sendung, wird der Transport zum Preis des Volumengewichtes ausgeführt. Weitere Serviceleistungen übernehmen und/oder vermitteln wir aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen. 2. Vertragsabschluß, Übernahme und Ablieferung 2.1 Ein Beförderungsvertrag mit AMS Over Night gilt dann als abgeschlossen, wenn ein entsprechender Auftrag ausdrücklich von den dazu befugten Mitarbeitern bestätigt worden ist. Fahrer, die Sendungen abholen oder anliefern, sind zur Auftragsannahme nicht befugt. 2.2 Der Lauf der vertraglich vereinbarten Lieferfrist beginnt mit der Übernahme der Sendung durch den von AMS Over Night mit dem Transport der Sendung beauftragten Subunternehmer. 2.3 Ist der Empfänger einer Sendung nicht zu erreichen, ist der ausliefernde Fahrer berechtigt, die Sendung vertrauenswürdigen Dritten zur Weiterlieferung an den Empfänger auszuhändigen. Ist dies nicht möglich, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ihm eine Ablieferungsquittung ausgehändigt. 3. Haftung 3.1 AMS Over Night haftet für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme des Gutes und dem seiner Ablieferung eintritt, sowie für Überschreitung der Lieferfrist. AMS Over Night ist von seiner Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - befreit, wenn und soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist verursacht worden ist durch eine nicht von ihm verschuldete Weisung des Verfügungsberechtigten, durch besondere Mängel des Gutes oder seiner Verpackung oder durch Umstände, die er nicht ver- meiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. 3.2 Die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist der Höhe nach pro Sendung wie folgt begrenzt: Auf maximal DM 3000,-für Güterschäden (Verlust und Beschädigung des Gutes, das Gegenstand der Beförderung ist), auf maximal DM 3000,- für reine Vermögensschäden (Vermögensschäden, die nicht mit einem Güterschaden am Beförderungsgut oder einem sonstigen Sachschaden zusammenhängen). In jedem Falle ist die Haftung für sämtliche Schadenersatzansprüche aus einem Schadensereignis begrenzt auf DM 100.000,-. Übersteigt der Schadensbetrag je Schadensereignis die Summe von DM 100.000,-, so werden die Schäden aller Beteiligter anteilig ersetzt (Kumul- Risiko). 3.3 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit ihnen zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Sie finden ferner keine Anwendung, soweit ein Schaden verursacht wurde durch grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen in leitender Funktion und/oder durch grob schuldhafte Verletzung von Hauptpflichten; der Nachweis groben Verschuldens obliegt dem Anspruchsteller 3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mögliche Schadenansprüche unverzüglich AMS Over Night mitzuteilen. Auf Wunsch kann eine zusätzliche Transportversicherung bei höheren Risiken abgeschlossen werden. 4. Verjährung Ansprüche gegen AMS Over Night gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 6 Monaten, im Falle groben Verschuldens (Ziffer 3.3) in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Schaden, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes. 5. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg (Sitz der AMS Over Night). Sofern der Auftraggeber Kaufmann (nicht Minderkaufmann) im Sinne der §§ 1 ff HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. |